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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Mutterschaft

Die Zeit der Mutterschaft beginnt mit der Zeugung des Kindes bzw. mit dem Datum der Feststellung der Schwangerschaft. Ist die werdende Mutter privat versichert, so muss sie die Versicherung von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Die Kosten der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen werden erstattet, die Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung sind in der Zeit der Mutterschaft / Schwangerschaft meist nicht vorgesehen. Hierbei hilft eine aufklärende Beratung bei der PKV.

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