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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist Geld, das die werdende Mutter während des Mutterschutzes, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung erhält. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt einen festgelegten Tagessatz, den Rest zum vorherigen Nettoverdienst übernimmt der Arbeitgeber. Mütter mit einer privaten Krankenversicherung erhalten ebenfalls Mutterschaftsgeld, das vom Bundesversicherungsamt in Bonn bis zu einer Höhe von 210 Euro übernommen wird. Auch hier zahlt der Arbeitgeber den Rest der Bezüge.

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