Mutterschutzfristen
Die Mutterschutzfristen sind gesetzlich geregelt und sagen aus, dass eine werdende Mutter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden darf. Handelt es sich um Früh- oder Mehrlingsgeburten, dann verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Entbindung aus zwölf Wochen. In dieser Zeit besteht ein Kündigungsschutz für die Mutter auch wird zwischen gesetzlich und privat versicherten Arbeitnehmerinnen kein Unterschied gemacht.






