Nachmeldepflicht
Dass alle Fragen zur persönlichen Situation, zum Gesundheitszustand und zu eventuell gefährlichen Hobbys bei der PKV-Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, versteht sich von selbst. Ergeben sich allerdings zwischen Antragstellung und Antragsannahme noch Änderungen, dann ist der Antragsteller verpflichtet, der privaten Krankenversicherung diese Änderungen zu melden. Man spricht hier von der Nachmeldepflicht. Die Nachmeldepflicht besteht auch während der gesamten Vertragsdauer, auch hier müssen Änderungen gemeldet werden.






