PKV-Informationen

Informationsportal rund um die private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Ombudsmann

Der Ombudsmann ist im Grunde ein Streitschlichter. Der Ombudsmann soll außergerichtliche Einigungen zwischen der privaten Krankenversicherung und dem Versicherungsnehmer erzielen. Der Ombudsmann kann bis zu einem Streitwert in Höhe von 5000 Euro entscheiden, geht der Streitwert darüber hinaus, kann er nur Empfehlungen geben. Der Ombudsmann ist neutral und darf nicht als Person, sondern vielmehr als Institution mit mehreren Mitarbeitern gesehen werden.

Vergleich anfordern kostenlos & unverbindlich

 
 

A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z