Ordentliche Kündigung
Von einer ordentlichen Kündigung spricht man immer dann, wenn es keine außerordentliche Kündigung gibt. Die ordentliche Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist der normale Fall und muss schriftlich zum Ablauf eines Versicherungsjahres erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt hierbei drei Monate.






