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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Pflegebedürftigkeit

Wenn man alltägliche Aufgaben, wie Haushalt, Körperhygiene oder auch das sonstige Alltagsleben nicht mehr allein bewältigen – und zwar gilt dies ab mindestens sechs Monaten – dann spricht man von der so genannten Pflegebedürftigkeit. Die Pflegebedürftigkeit wird von den Krankenkassen in mehrere Stufen eingeteilt. Ab der ersten Stufe gibt es Pflegeleistungen in bestimmter festgelegter Höhe, sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte.

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