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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Rehabilitation

Unter einer Rehabilitation versteht man Maßnahmen, die im Anschluss an eine stationäre Behandlung ergriffen werden, um wieder in das Berufsleben eingegliedert werden zu können. Für die Kosten dieser Rehabilitations- Maßnahmen sind grundsätzlich die Rentenversicherungsträger zuständig. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der stationären Heilbehandlung. Ob und in wieweit die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen übernommen werden, ist tarifabhängig und sollte am besten vor dem Beginn der Maßnahmen geklärt werden.

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