Rückdatierung
Unter Rückdatierung ist das Rückversetzen des technischen Beginns der privaten Krankenversicherung zu verstehen. Hier wird das Datum, ab dem die Versicherung Leistungen erbringt, um höchstens zwei Monate zurück geschrieben. Eine Rückdatierung im Bereich private Krankenversicherung bedarf aber einer der folgenden Voraussetzungen: entweder wird im Zuge einer Ehegattennachversicherung der Ehepartner nach der Eheschließung versichert oder es liegt eine Mitversicherung von Neugeborenen vor, was auch bei Adoptionen gilt oder es liegt ein Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung vor mit der Absicht eines Abschlusses einer Krankheitskostenvollversicherung im unmittelbaren Anschluss.






