Rücktransport
Unter Rücktransport versteht man in aller Regel den medizinisch notwendigen Transport eines Erkrankten oder Verletzten aus dem Ausland nach Deutschland. Die Kosten des Rücktransports übernimmt keine gesetzliche Krankenversicherung. Die privaten Krankenkassen übernehmen nur teilweise die Kosten eines Rücktransports, so dass man das gesondert vereinbaren muss oder eine Auslandsreiseversicherung abschließen sollte.






