Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht nennt man im Bereich der privaten Krankenversicherung und auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auch das Recht zur außergewöhnlichen Kündigung. Jeder einzelne Versicherte kann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn es eine Beitragserhöhung gibt. Bei der privaten Krankenversicherung muss diese Kündigung dann in schriftlicher Form bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung beim Versicherer vorliegen.






