Studenten PKV
Grundsätzlich sind Studenten versicherungspflichtig, jedoch haben sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Versicherungsbefreiung zu stellen. Besser wäre aber eine Antragsstellung vor Beginn des Studiums. Hier ergibt sich für die Studenten die Chance, sich in einer PKV zu versichern. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt solange, wie der Betreffende studiert. Ist er allerdings erwerbstätig, greift wieder die Versicherungspflicht.






