Teilstationäre Behandlung
Als teilstationäre Behandlung bezeichnet man eine regelmäßige Behandlung in einem Krankenhaus, die aber nicht über 24 Stunden hinausgeht und regelmäßig in Anspruch genommen werden muss. Hier ist der Patient eigentlich in stationärer Behandlung, hat aber keinen Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Die Leistungen der Behandlung werden aber von den privaten Krankenversicherungen übernommen.






