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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Teilstationäre Kurzzeitpflege

Die Teilstationäre Kurzzeitpflege kann man in verschiedenen Einrichtungen in Anspruch nehmen, dazu gehören Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen. Die Teilstationäre Kurzzeitpflege ist ein temporäres Pflegen eines Patienten in dieser Einrichtung und dient vornehmlich der Entlastung der Angehörigen. In wieweit die Leistungen dafür von der PKV übernommen werden, ist tarif- und vertragsabhängig.

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