Überschussbeteiligung
Da ein privates Versicherungsunternehmen mit den Beitragsgeldern der Versicherten wirtschaftet, kann es zu Überschüssen daraus kommen. Werden die erwirtschafteten Überschüsse an die Versicherten weiter gegeben, dann spricht man von der so genannten Überschussbeteiligung. Bei einer privaten Krankenversicherung kann die Überschussbeteiligung auf verschiedenen Wegen stattfinden, als da wären: Beitragsrückerstattung, Beitragsanpassung oder Einmalbetragsauszahlung.






