Überschussverwendung
Gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz müssen erwirtschaftete Überschüsse zum größten Teil den Versicherten einer privaten Krankenversicherung zu Gute kommen. Die Überschussverwendung ist somit vorgegeben. Die Überschussverwendung zu Gunsten der Versicherten kann auf unterschiedliche Arten geschehen, zum Beispiel in Form einer Beitragsrückerstattung oder auch in Form einer Beitragsentlastung im Alter.






