Versicherungsfreiheit
Unter der Versicherungsfreiheit versteht man den Zustand, nicht krankenversicherungspflichtig zu sein. In den Genuss der Versicherungsfreiheit und damit der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung kommen alle diejenigen Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt, außerdem die Beamten und Richter, die Soldaten auf Zeit, die Berufssoldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes, außerdem unter Umständen Studenten und Selbstständige.






