Versicherungspflicht
Eine Versicherungspflicht besteht bei allen Arbeitnehmern, deren Einkommen unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt. Außerdem besteht die Versicherungspflicht für alle, die nicht zu folgenden Gruppen gehören: Beamte und Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes, außerdem unter Umständen Studenten und Selbstständige.






