Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze ist diejenige Einkommensgrenze, bis zu der man versicherungspflichtig ist und ab der man versicherungsfrei ist. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze kommen in den Genuss, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen zu dürfen. Sie sind sozusagen versicherungsfrei.






