Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer ist eine Steuer, die auf bestehende Versicherungsverträge erhoben wird, derzeit 19% beträgt und vom Versicherungssteuergesetz geregelt wird. Allerdings ist es so, dass Versicherungen der privaten Vorsorge nicht der Versicherungssteuer unterliegen. Zu diesen Versicherungen gehören: private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und auch Berufsunfähigkeitsversicherungen.






