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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer ist eine Steuer, die auf bestehende Versicherungsverträge erhoben wird, derzeit 19% beträgt und vom Versicherungssteuergesetz geregelt wird. Allerdings ist es so, dass Versicherungen der privaten Vorsorge nicht der Versicherungssteuer unterliegen. Zu diesen Versicherungen gehören: private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und auch Berufsunfähigkeitsversicherungen.

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