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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Wartezeiten

Im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es Wartezeiten, die eingehalten werden müssen. Damit ist die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Leistungsbeginn gemeint. In der Regel beträgt die Wartezeit hier drei Monate, in besonderen Fällen auch bis zu acht Monaten. Fälle, für die die Wartezeiten entfallen, sind Unfälle, eine lückenlose Vorversicherung, eine Ehegattennachversicherung oder eine Kindermitversicherung.

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