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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Widerrufsrecht

Bei Versicherungen besteht gemäß Versicherungsvertragsgesetz ein Widerrufsrecht. Ausnahme ist hierbei, dass ein Versicherungsnehmer Vollkaufmann ist oder die Versicherung den sofortigen Versicherungsschutz zugesagt hat. Aber: Das Widerrufsrecht muss, auch im Bereich der privaten Krankenversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung schriftlich eingefordert werden.

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