Widerrufsrecht
Bei Versicherungen besteht gemäß Versicherungsvertragsgesetz ein Widerrufsrecht. Ausnahme ist hierbei, dass ein Versicherungsnehmer Vollkaufmann ist oder die Versicherung den sofortigen Versicherungsschutz zugesagt hat. Aber: Das Widerrufsrecht muss, auch im Bereich der privaten Krankenversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung schriftlich eingefordert werden.






