Zahlungsverzug
Unter Zahlungsverzug versteht man das Nichtzahlen der vereinbarten Beiträge zu einer Versicherung zum festgelegten Zeitpunkt. Ist der Zeitpunkt um einen Tag überschritten, handelt es sich schon um einen Zahlungsverzug. Da es sich bei einem Versicherungsvertrag um eine schriftliche Übereinkunft mit Pflichten für beide Seiten handelt, der Vertrag also rechtskräftig ist, ergibt sich für das Versicherungsunternehmen im Falle des Zahlungsverzuges das Recht, ein Mahnverfahren einzuleiten. Für den Versicherten in der privaten Krankenversicherung kann das schon nach kurzer Zeit eine Einstellung der Leistungen zur Folge haben.






