Zwei- oder Mehrbettzimmer
Von den Krankenkassen wird grundsätzlich eine Unterbringung im Mehrbettzimmer übernommen. Entsprechend des gewählten Tarifs oder Art der privaten Krankenversicherung kann diese auch die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder in einem Zweibettzimmer erstatten. Hierbei handelt es sich um Wahlleistungen, die in der GKV keine Anwendung finden, es sei denn, das Krankenhaus bietet nur eine Unterbringung im Zweibettzimmer an, was dann aber nichts extra kostet.






